Öffentliches Statement von Bernhard Schindler
„Ein Ende ist oft der Anfang von etwas Besserem.“
Liebe Partnerinnen und Partner,
liebe Freundinnen und Freunde,
die vergangenen Wochen haben vieles verändert. Für euch, für mich – und für eine Vision, an der wir gemeinsam gearbeitet haben.
Die THE GROW GmbH und die SG Beteiligungsgesellschaft mbH haben einen Insolvenzantrag gestellt. Ein Schritt, den ich persönlich nicht für notwendig hielt – denn es gab Alternativen, Angebote, Lösungen. Aber der Antrag wurde dennoch gestellt – ohne Rücksprache, ohne echten Versuch der Verständigung.
Warum ich mich heute äußere?
Weil ich nicht bereit bin, still zuzusehen, wie ein starkes Netzwerk durch externe Entscheidungen, Polemik und Falschdarstellungen in Frage gestellt wird.
Was wirklich zählt:
– Wir haben mit Partnern gesprochen.
– Wir haben freiwillige Angebote gemacht – nicht aus Pflicht, sondern aus Haltung.
– Und wir haben in der Community eine Welle von Loyalität und Vertrauen gespürt, die mich tief berührt hat.
Aber heute geht es nicht um die Vergangenheit.
Es geht auch nicht um eine Reaktivierung von THE GROW.
Es geht um einen neuen Weg. Ein neues Projekt. Einen echten Neuanfang.
Am 8. Juli präsentiere ich euch etwas völlig Neues.
Etwas, das aus unseren Erfahrungen gewachsen ist – aber nicht in alten Strukturen lebt.
Ein Projekt für Unternehmerinnen und Unternehmer, für Menschen mit Haltung, Ideen und dem Wunsch, wirklich etwas zu bewegen.
Ich danke euch von Herzen – für euer Vertrauen, für eure Begleitung, und für euren Mut, mit mir diesen neuen Weg zu gehen.
Bernhard Schindler
Gründer | Unternehmer
DAs Interview
Red.: Herr Schindler, warum gehen Sie jetzt an die Öffentlichkeit?
Bernhard Schindler:
Die Entwicklungen rund um die Insolvenz der THE GROW GmbH und der SG Beteiligungsgesellschaft mbH haben zu zahlreichen Nachfragen geführt – sowohl innerhalb unseres Netzwerks als auch von außen. Mit dem vorliegenden Interview möchten wir unserer Sicht Raum geben, die Ereignisse sachlich einordnen und Missverständnisse vermeiden.
Red.: Was möchten Sie Ihrer Community mitteilen?
Bernhard Schindler:
Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die uns in den vergangenen Wochen mit Nachrichten, Anrufen und persönlichen Gesprächen unterstützt haben. Die vielen positiven Rückmeldungen aus dem Netzwerk zeigen, dass Vertrauen, Partnerschaft und Integrität nach wie vor zentrale Werte für viele unserer Mitglieder sind. Diese Reaktion hat mich sehr bewegt.
Red.: Herr Brendel, wie haben Sie diese Unterstützung erlebt?
Jannis Brendel:
Die Resonanz war außergewöhnlich. Wir haben in Gesprächen mit Mitgliedern, Kreditgebern und Partnern durchweg erlebt, dass unser Handeln im Netzwerk geschätzt wurde. Es gab keine belegten Vorwürfe gegen uns, was uns in der Einschätzung bestärkt hat, verantwortungsvoll und transparent agiert zu haben.
Red.: Was war aus Ihrer Sicht der Auslöser für die aktuelle Situation?
Bernhard Schindler:
Am 13. Juni 2025 stellte Herr Gerold Wolfarth, Vorstand der bk Group AG, den Antrag auf Insolvenz der THE GROW GmbH sowie der SG Beteiligungsgesellschaft mbH. Die THE GROW GmbH war eine 100%ige Tochter der SG Beteiligungsgesellschaft mbH.
Aus unserer Sicht war dieser Schritt nicht notwendig. Laut der von Herrn Wolfarth selbst beauftragten Restrukturierungsberatung Tradizio GmbH lag keine akute Zahlungsunfähigkeit vor. Die Liquiditätsplanung enthielt u. a. eine im Raum stehende Umsatzsteuerforderung, der ein bewilligtes Körperschaftssteuerguthaben aus der Forschungszulage 2021/2022 in Höhe von ca. 300.000 Euro gegenüberstand. Dieser Antrag war bereits beim Finanzamt eingereicht. Zudem wurde die Planung mit der Tradizio GmbH abgestimmt.
Wir waren der Auffassung, dass die sogenannten Insolvenzantragsgründe im Sinne der §§ 17 und 19 InsO nicht vorlagen und die Fortführungsprognose heilbar gewesen wäre, beispielsweise durch eine Wiederaufnahme meiner Geschäftsführertätigkeit.
Red.: Herr Brendel, wie war die Zusammenarbeit mit der Tradizio GmbH?
Jannis Brendel:
Ich war maßgeblich an der Zusammenarbeit beteiligt und habe über 100 Stunden in die vollständige Aufbereitung der Finanzdaten, Berichte und Planrechnungen investiert. Diese Unterlagen wurden gemeinsam mit unserem Steuerberater erstellt und der Restrukturierungsberatung zur Verfügung gestellt. Auch die Details zur Forschungszulage und deren potenzielle Verrechnung mit der Umsatzsteuerverbindlichkeit wurden im Rahmen der Gespräche mit der Tradizio GmbH vollständig offengelegt. Das Gesamtbild zeigte nach unserer Einschätzung keine akute Zahlungsunfähigkeit.
Red.: Wie kam es ursprünglich zur geschäftlichen Verbindung mit Herrn Wolfarth?
Bernhard Schindler:
Die Verbindung begann im Jahr 2020 im Rahmen der SalsUp GmbH – dem vorherigen Namen der GmbH bevor sie THE GROW genannt wurde. Diese Plattform für Start-ups, Business Angels und Mittelstand wurde von mir gemeinsam mit Dr. Walter Döring initiiert. Aufgrund der Corona-Pandemie entstand eine große Nachfrage nach digitalen Vernetzungsangeboten. Im Zuge eines Briefes, den ich an rund 40 Unternehmer versendet hatte, meldete sich auch Herr Wolfarth.
Er beteiligte sich im Jahr 2020 mit 10 % an der Gesellschaft und zahlte dafür 300.000 Euro. Am 2. Juli 2021 wurde die THE GROW GmbH gegründet. In der Folge entstanden Formate wie das GROW-Magazin, der GROW-Summit, die regionalen Circles, das THE GROW Siegel und zuletzt die Akademie.
Red.: Wie kam es zur späteren Aufstockung der Beteiligung und zum Entstehen von Konflikten?
Bernhard Schindler:
Im Jahr 2021 wurden weitere Anteile verkauft – zunächst im Rahmen eines M&A-Prozesses mit Unterstützung von Dr. Florian Eisele (Benten Capital), empfohlen von Dr. Walter Döring. Ein Investor aus München übernahm auf Basis einer Unternehmensbewertung von rund 7,5 Millionen Euro etwa 17 % der Anteile. Wenige Monate später entschieden wir gemeinsam – auch mit Herrn Wolfarth – diese Anteile zurückzuholen. Das erfolgte mit einer zusätzlichen Zahlung von 100.000 Euro zur Abgeltung entstandener Kosten.
Unmittelbar nach dieser Transaktion äußerte Herr Wolfarth Interesse, seine Beteiligung auf 50 % zu erhöhen. Dies wurde nach interner Abstimmung akzeptiert. Im Vorfeld des Notartermins schlug Herr Wolfarth vor, einen größeren Teil des Kaufpreises durch persönliche Beratungsleistungen zu leisten. Konkret war vereinbart: 750.000 Euro Gegenwert in Form eines Beratervertrags über fünf Jahre, mit einem Tagessatz von 10.000 Euro monatlich bei 1–2 Arbeitstagen pro Woche. Zudem wurde vereinbart, dass Termine und Veranstaltungsbeteiligungen abgestimmt würden.
Red.: Herr Brendel, wie entwickelte sich dieser Beratungsvertrag?
Jannis Brendel:
Bereits nach sechs Monaten informierte Herr Wolfarth uns per E-Mail, dass er den Vertrag nicht länger aufrechterhalten könne. Als Grund nannte er die Notwendigkeit, jährlich 20–30 sogenannte bk Worlds zu realisieren. Damit endete der Beratungsvertrag vorzeitig. Rückblickend konnten wir jedoch keine entsprechende Anzahl dieser Einrichtungen recherchieren. Nach unserem Kenntnisstand wurden deutlich weniger als angekündigt umgesetzt.
Red.: Gab es weitere kritische Vorfälle?
Bernhard Schindler:
Im Dezember 2022 wurden wir zu einem Treffen mit Herrn Wolfarth ins Hilton Hotel am Flughafen München eingeladen. Dort stellte er einen externen Professor sowie einen Businessplan vor. Dieser enthielt unter anderem Zielvorgaben von 100 neuen Mitgliedern pro Monat für das Jahr 2024, ab 2025 sogar 125 pro Monat – verbunden mit einer prognostizierten Bewertung von 25 Millionen Euro. Wir hielten diese Planungen für nicht realistisch und lehnten eine Umsetzung ab.
Hinzu kam, dass interne Daten der THE GROW GmbH an Dritte weitergegeben wurden – ohne Einhaltung des bestehenden Gesellschaftervertrags. Laut Auskünften aus dem ehemaligen Management von Herrn Wolfarth stand dies im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung der bk World Standorte.
Nach anwaltlicher Prüfung gemeinsam mit Prof. Dr. Clemens Engelhart entschieden wir, den geänderten Plan nicht mitzutragen.
Red: Was führte schließlich zur Einziehung der Anteile?
Bernhard Schindler:
Im August 2023 wurde ein notarieller Kauf- und Abtretungsvertrag (SPA) abgeschlossen. Es wurden wechselseitige Beteiligungen geregelt. Die SG Beteiligungsgesellschaft mbH verpflichtete sich zu Ratenzahlungen an die bk Group AG. Als Sicherheit wurden Geschäftsanteile an der SG Beteiligungsgesellschaft mbH sicherungsübereignet. Zusätzlich unterwarf sich die Gesellschaft der sofortigen Zwangsvollstreckung im Falle des Zahlungsverzugs.
Die erste Rate in Höhe von 780.000 Euro wurde im Februar 2024 vollständig geleistet. Aufgrund wirtschaftlicher Veränderungen wurde ein Nachtrag vereinbart, der die Zahlungsfristen für die verbleibenden Raten neu regelte – mit einer Laufzeit bis ins Jahr 2029. Dennoch wurde nach Ansicht der bk Group AG die Sicherungsabtretung bereits Ende Januar 2025 wirksam, nachdem die nächste Rate nicht rechtzeitig beglichen worden sei. In Folge wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot für das Konto angeordnet.
Nach unserer Einschätzung basiert die Einziehung der Anteile auf einem formalen Fehler im Notarvertrag: Ein Sicherungsdatum vom 31.01.2025 wurde irrtümlich nicht auf den später vereinbarten 15.02.2028 angepasst. Diese Abweichung wurde durch unsere rechtlichen Vertreter als notarielles Versehen eingestuft. Am 31.01.2025 war unstreitig keine fällige Verbindlichkeit offen, und die erste Rate war bereits gezahlt. Trotzdem wurde die Sicherungsabtretung vollzogen. Beim Landgericht Landshut wurde am 15.04.2025 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.
Red.: – Wie haben Sie persönlich auf diese Entwicklung reagiert?
Jannis Brendel:
Ich war bei allen entscheidenden Gesprächen und Entwicklungen involviert. Unter anderem war ich auch Zeuge eines Telefonats am 7. Februar, dessen Stattfinden später angezweifelt wurde. Für mich war das eine deutliche Grenzüberschreitung. Unsere Versuche, im Gespräch zu bleiben, waren ernsthaft gemeint, wurden aber nicht angenommen.
Red.: – Wie geht es nun weiter?
Bernhard Schindler:
Wir haben über Monate hinweg versucht, diese Situation konstruktiv zu lösen – mit Rückkaufangeboten, Investorenvorschlägen und Dialogangeboten. Leider wurden diese nicht angenommen. Die Entscheidung, Insolvenz anzumelden, wurde durch die neue Gesellschafterin getroffen. Wir konzentrieren uns nun auf die Zukunft und werden am 8. Juli ein neues Projekt vorstellen – unabhängig von THE GROW, mit neuer Struktur, neuem Konzept und klarer Ausrichtung auf Matchmaking, Innovation und Netzwerkqualität. Das Angebot an unsere bisherigen Kreditgeber, eine freiwillige Rückführung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorzunehmen, besteht weiterhin.
Unsere Priorität liegt jetzt auf Transparenz, konstruktivem Dialog und dem Aufbau einer Plattform, die auf den Erkenntnissen der letzten Jahre aufbaut – aber bewusst neue Wege geht.
Faktencheck zur Situation rund um THE GROW
Stand: 01. Juli 2025 – erstellt zur sachlichen Einordnung der öffentlich diskutierten Entwicklungen und zum Brief der bk Group AG:
"Die Insolvenz war zwingend notwendig, da Zahlungsunfähigkeit bestand"
Fakt:
Laut den internen Planungen der THE GROW GmbH war die Zahlungsfähigkeit im Juni 2025 nicht akut gefährdet.
Die Restrukturierungsberatung Tradizio GmbH, die von der bk Group selbst beauftragt wurde, erkannte keine akute Zahlungsunfähigkeit.
Es lag ein Liquiditätsplan vor, in dem u. a. eine Forschungszulage über ca. 300.000 € zur Verrechnung mit Umsatzsteuerforderungen eingeplant war.
Eine abschließende rechtliche Bewertung des Insolvenzgrundes erfolgte nicht durch ein Gericht, sondern durch die Entscheidung der Alleingesellschafterin bk Group AG.
„Die Unterlagenlage war unzureichend – eine Analyse war nicht möglich.“
Fakt:
Die Finanzdaten wurden von Jannis Brendel in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater aufbereitet.
Laut eigener Angabe wurden über 100 Stunden in die transparente Dokumentation investiert.
Alle relevanten Unterlagen – u. a. zur Forschungszulage, zu Steuerverbindlichkeiten und zur laufenden Planung – wurden an die Tradizio GmbH übergeben. Die gesamte vorgelegte Liste wurde zu 100% mitsamt dem Steuerberater bearbeitet. Erst nachdem Tradizio zu dem Ergebnis kam: „….dass Stand Mai 2025 liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor“ wurde bk mit einem „Schmutzigen Deal für 500K“ gängig. Erst wenige Tage vor der Insolvenzmeldung wurde der Steuerberater konfrontiert und übergab selbige Unterlagen wie an Tradizio.
„Die Anteilsübernahme war rechtlich sauber.“ Und „Es gab keine Zahlungsbereitschaft.“
Fakt:
Im notariellen Vertrag zur Rückübernahme der Anteile (SPA) wurde versehentlich ein falsches Sicherungsdatum (31.01.2025) übernommen. Die Vertragsparteien hatten sich zuvor auf eine Verlängerung bis 15.02.2029 geeinigt. Dies wurde auch in Mails zwischen den Anwälten nieder geschrieben.
Dieser Notarfehler führte nach Darstellung der bk Group zur automatischen Übernahme von 100 % der Anteile, obwohl eine Rate bereits bezahlt war und zum 31.01.2025 keine Zahlung offenstand.
„Es gab keine Zahlungsbereitschaft.“
Fakt:
Die ursprünglich vereinbarten Raten (bis Januar 2025) wurden im Nachtrag zum Vertrag auf das Jahr 2029 gestreckt – im beiderseitigen Einvernehmen, um die wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen.
Am 7. Februar 2025 informierte Bernhard Schindler Gerold Wolfarth im Beisein von Jannis Brendel telefonisch, dass durch eine geplante Investorenrunde alle offenen Beträge im Sommer 2025 beglichen werden sollten – inklusive der 450.000 €-Rate vom 15. Februar. Laut Schindler wurde dies mündlich akzeptiert. Ein Notartermin soll kurzfristig nach der Dubaireise gefunden werden.
„Es gab keine seriösen Alternativen zur Insolvenz – kein Investor war bereit.“
Fakt:
Es fanden konkrete Investorengespräche statt, teils mit Zahlungsangeboten und Besserungsscheinen. Bernhard Schindler selbst unterbreitete diverse finanzielle Angebote. Im Gerichtstermin zur Verhandlung über die einstweilige Verfügung wurde angeboten, die Rate in Höhe von 450.000 € nachzuholen und zur bisherigen Vereinbarung zurückzukehren. Die bk Group AG wollte demgegenüber eine Einmalzahlung zur Abgeltung aller Ansprüche. Hierzu bot Bernhard Schindler eine Einmalzahlung von 500.000 € sowie einen Besserungsschein über 1.000.000 €. Selbst nach Bekanntwerden des Insolvenzantrags bot Herr Schindler noch 200.000 € sowie einen Besserungsschein über 500.000 €. Das Angebot wurde durch die bk Group AG noch nicht einmal verhandelt.
Ein weiteres bekanntes Angebot sah die Übernahme der SG Beteiligungsgesellschaft mbH durch eine externe Investorin für 1 € sowie eine spätere Beteiligung am Mehrwert vor.
Dieses wurde von der bk Group abgelehnt. Namentlich darf hier Britta Hübner genannt werden, als Investorin. Sie selbst sprach mit Wolfarth und kommunizierte mehrfach über Tage hinweg zu Ihrem Angebot.
Fakt ist jedoch: Investorengespräche waren vorhanden, aber wurden von der Entscheidungsträgerin (bk Group AG) nicht weiterverfolgt.
„Die Gesellschaften konnten zahlungsfähig agieren.“
Fakt:
Kurz nach Übernahme der Anteile ließ die bk Group die eigenen Konten der SG Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Zahlungsverbot belegen. Das Ausführen von Miet- und Steuerzahlungen wurde dadurch unmöglich. Schindler war zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer – die Situation zwang ihn zur Niederlegung des Amts, da er keine faktische Handlungsfähigkeit mehr innehatte. Die Niederlegung wurde mehrfach im Vorhinein angekündigt.
„Herr Schindler verweigerte persönliche Sicherheiten – daher war keine andere Lösung möglich.“
Fakt:
Im ursprünglichen Vertrag (SPA August 2023) war keine persönliche Bürgschaft durch Herrn Schindler vorgesehen.
Die Kaufpreisforderung sollte durch die SG Beteiligungsgesellschaft mbH in Raten erfüllt werden.
Die Sicherungsabtretung war vertraglich geregelt und trat zu einem fixen Zeitpunkt in Kraft (am 31.01.2025).
Ob eine persönliche Absicherung durch Herrn Schindler verhandlungsseitig hätte erfolgen können, ist hypothetisch – wurde aber laut Darstellung beider Seiten nicht umgesetzt
„Die Geschäftsführung wurde ohne Grund niedergelegt – zur Unzeit.“
Fakt:
Bernhard Schindler legte die Geschäftsführungsmandate nach dem Verlust der Gesellschafterstellung und unter dem Druck des durch die Gesellschafterin auferlegten Zahlungsverbots nieder. Die Maßnahme erfolgte erst nach mehreren Hinweisen, dass ohne Aufhebung des Zahlungsverbots ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr möglich war. Schon wenige Tage nach dem Zahlungsverbot des „eigenen“ Kontos wiesen die Anwälte von Schindler mehrfach darauf hin.
Bernhard Schindler bot später an, die Geschäftsführung erneut zu übernehmen, um zur Stabilisierung beizutragen.
Dieses Angebot wurde von der neuen Alleingesellschafterin nicht angenommen. Die bk Group AG bot lediglich an, das Zahlungsverbot zurückzunehmen, wenn Herr Schindler persönlich 125.000 € bezahlt.
„Ein Gesprächsangebot bestand nie oder wurde angenommen.“
Fakt:
Es gab mehrere schriftlich und telefonisch initiierte Gesprächsangebote seitens Schindler und seines Umfelds – darunter auch Rückkaufangebote, ein Investorenkonsortium sowie Einladungen zu Einigungsgesprächen und Termine zur Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen. Letztere wurden über einen längeren Zeitraum abgelehnt.
„Es bestehen erhebliche Steuerverbindlichkeiten.“
Fakt:
Es bestanden offene Umsatzsteuerverpflichtungen, diese waren laut Finanzplanung jedoch bewusst eingeplant und mit Tradizio sowie dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besprochen und verstanden. Ein Kompensationsantrag (Körperschaftssteuerguthaben gegen Umsatzsteuerlast) war beim Finanzamt eingereicht.
Die zugehörige Forschungszulage war amtlich bewilligt. Ob eine Gegenverrechnung erfolgt, liegt im Ermessen der Finanzbehörde – wurde aber aktiv beantragt. Schon im Jahr davor wurde dem stattgegeben und verrechnet. Hätte man sich einmal in den letzten Wochen mit der Situation der Finanzen näher auseinandergesetzt und nicht wochenlang in den Urlaub gefahren, hätte man hier nicht willkürlich etwas bestehendes falsch dokumentiert.
„THE GROW wird neu gestartet.“
Fakt:
Bernhard Schindler plant keinen Relaunch von THE GROW.
Am 8. Juli 2025 soll ein neues, unabhängiges Projekt vorgestellt werden – mit anderen Strukturen, unabhängig von der insolventen Organisation. Hauptinitiator ist Jannis Brendel, der auch als Geschäftsführer die Geschäfte führen wird.
Es handelt sich um einen Neuanfang auf Basis der Erfahrungen, jedoch ohne Bezug auf das juristische oder wirtschaftliche Konstrukt der THE GROW GmbH.
„Es gab keine Rückzahlungsangebote an Kreditgeber.“
Fakt:
Bernhard Schindler hat nach der Antragstellung ein freiwilliges Rückführungsangebot an Kreditgeber gemacht.
Dies wurde ohne rechtliche Verpflichtung initiiert – aus Gründen der Haltung und Wertschätzung.
Der Rückzahlungsmechanismus ist noch nicht öffentlich dokumentiert oder final vereinbart, jedoch existiert die schriftlich kommunizierte Absicht, nach Eintragung der neuen GmbH. Hierbei besteht bei den neuen Gesellschaftern klares Einverständnis, dass vor Gewinnausschüttungen ehemalige Unterstützer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bedacht werden.
„Der Beratungsvertrag wurde regulär beendet.“
Fakt:
Ein ursprünglich vereinbarter Beratervertrag zwischen Herrn Wolfarth und der THE GROW GmbH sah eine Gegenleistung von 750.000 € über fünf Jahre vor – mit 1–2 Tagen persönlicher Einbringung pro Woche. Dafür 10.000 Euro für Herrn Wolfarth als Beratungshonorar.
Nach sechs Monaten erklärte Herr Wolfarth die einseitige Beendigung mit dem Hinweis auf andere geschäftliche Prioritäten. Hierzu lag ein eMail mit längeren Passagen vor, was jedoch bis heute nicht verstanden ist. Eine vertragliche Klärung der Nichtleistung oder ein Schadensausgleich ist öffentlich nicht dokumentiert.